Prozess wegen Völkermord an Rohingya kann beginnen

28. Juli 2022

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat die Einwände Myanmars gegen die Klage des westafrikanischen Landes Gambia zurückgewiesen.

Flüchtlingslager in Bangladesh, © Masum-al-hasan Rocky / Wikimedia Commons / „Rohingya Refugee Camp 26“ / CC-BY-SA-4.0

Seit dem Jahr 2017 wurden in Myanmar tausende Angehörige der muslimischen Minderheit der Rohingya verfolgt und ermordet, mehr als 700 000 flohen, zumeist ins mehrheitlich muslimische Nachbarland Bangladesch. Eine Rückkehr nach Myanmar wird ihnen bislang verweigert.

Das westafrikanische Gambia reichte, unterstützt von der Organisation für Islamische Zusammenarbeit, im Jahr 2019 Klage gegen Myanmar vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag ein. Die Anschuldigung lautete: die Verfolgungen und Gewalttaten an der Volksgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine verstoßen gegen die Völkermord-Konvention. Gambia forderte eine einstweilige Verfügung gegen Myanmar, um die noch in dem Land verbleibenden rund 600 000 Rohingya zu schützen.

Die damalige Staatsführerin Aung San Suu Kyi hatte die Vorwürfe gegen ihr Land zurückgewiesen, die Rohingya als Terroisten bezeichnet und sich damit schützend vor das Militär gestellt. Seither hat sich die Lage im Land dramatisch verändert, die Militärs haben Anfang 2021 die Macht gewaltsam übernommen, Aung San Suu Kai unter fadenscheinigen Gründen und ohne rechtmäßiges Verfahren für Jahrzehnte in Haft gesetzt und verüben seither Gewalttaten an allen, die sich für eine Rückkehr zur Demokratie einsetzen.

Diese unrechtmäßige Militärregierung Myanmars wollte die Klage mit verschiedenen Begründungen verhindern, unter anderem behaupteten sie, dass Gambia nicht klagen könne, da es keinen direkten Kontakt zwischen Myanmar und Gambia gäbe und dass der Oberste Gerichtshof nicht zuständig sei. 

Das Gericht in Den Haag lehnte diese Begründungen ab, bestätigte seine Zuständigkeit und betonte, da Gambia die Völkermordkonvention von 1948 unterzeichnet habe, könne und sollte es auch handeln, um Völkermord zu verhindern. Das Verfahren gegen Myanmar kann nun beginnen. Es wird damit gerechnet, dass es Jahre dauern wird. 

Auf Kritik von Seiten der Demokratiebewegung Myanmars stieß im Februar dieses Jahres allerdings die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs, Vertreter der Militärjunta als Repräsentanten Myanmars vor Gericht zuzulassen. Seit dem Sturz der demokratisch gewählten Regierung Myanmars und der Übernahme durch die Militärjunta geht es für die aus der demokratisch gewählten Regierung hervorgegangene Untergrundregierung darum, wer das Land auf internationalem Parkett vertreten kann. Der Militärregierung soll möglichst die Vertretung des Landes verweigert werden. 

Kirsten Schulte  

Links

NNZ, Juli 2022:
https://www.neueschweizerzeitung.ch/der-voelkermordfall-in-myanmar-wegen-graeueltaten-der-rohingya-kann-nach-den-regeln-des-obersten-gerichtshofs-der-vereinten-nationen-fortgesetzt-werden/

Deutsche Welle, 22. Juli 2022:
www.dw.com/de/weg-frei-für-völkermord-prozess-gegen-myanmar/a-62568286

Die Zeit, Juli 2022:
https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-07/internationaler-gerichtshof-myanmar-rohingya-voelkermord-prozess

Siehe auch

Hinrichtung von vier Demokratieaktivisten, DBU 1. August 2022
https://buddhismus-deutschland.de/hinrichtung-von-vier-demokratieaktivisten/

Myanmar: Gewalt und Unterdrückung nehmen zu, Buddhismus aktuell, 21. Mai 2020:
https://buddhismus-aktuell.de/meldungen/myanmar-gewalt-und-unterdrueckung-nehmen-zu.html

Spendenmöglichkeiten

SONNE Notfallfonds für Myanmar:
www.sonne-international.org/de/myanmar-hilfe

Insight Myanmar, Spenden auch speziell für Mönche und Nonnen:
https://insightmyanmar.org/donation

Helping Hands, Myanmar:
www.helpinghandsmyanmar.org