Buddhismus traditionsübergreifend wertschätzen und fördern
„BUDDHISMUS aktuell“ ist eine einzigartige Zeitschrift im deutschsprachigen Raum – traditionsübergreifend, nicht-kommerziell, allein vom Geist der gegenseitigen Wertschätzung und Großzügigkeit getragen. Diese Zeitschrift gibt es nur dank ihrer Herausgeberin – der Deutschen Buddhistischen Union (DBU). Die DBU bringt buddhistische Traditionen und Strömungen verschiedenster Art zu einem lebendigen Netzwerk zusammen.
Bitte unterstützen Sie die DBU.
Bitte mach die Arbeit von „BUDDHISMUS aktuell“ auch zukünftig möglich.
Wie geht das?
- Durch einen Eintritt als Einzelmitglied in die DBU. Das stärkt uns am meisten! Einzelmitlieder sind eine tragende Säule der DBU und erhalten BUDDHISMUS aktuell automatisch.
- Durch eine Spende an die DBU.
- Durch ein Abbonnement von „BUDDHISMUS aktuell“.
Fördern wir gemeinsam einen lebendigen Buddhismus in Deutschland und Europa – vielen Dank!
Spenden via Sepa-Lastschrift oder PayPal
Spenden durch Überweisung
Bitte nutzen Sie eine der folgenden Bankverbindungen und geben Sie als Verwendungszweck ein: „Allgemeine Spende von BA-Webseite“
In Deutschland
Deutsche Buddhistische Union e.V. (DBU)
GLS Bank
BIC: GENODEM1GLS
IBAN: DE59 4306 0967 7005 0505 02
In der Schweiz
Deutsche Buddhistische Union e.V. (DBU)
Postfinance Bern
PostKonto: 40-188005-4
BIC: POFICHBEXXX
IBAN: CH4409000000401880054
Gemeinnützigkeit und Spendenbescheinigungen
Die Deutsche Buddhistische Union e. V., Amalienstr. 71, 80799 München, ist als gemeinnützig anerkannt. Sie ist unter der Steuernummer 143/240/10093 wegen Förderung religiöser Zwecke von der Körperschaftssteuer (gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) und von der Gewerbesteuer (nach § 3 Nr. 6 GewStG) befreit. Der letzte uns zugegangene Freistellungsbescheid des Finanzamts München vom 29.08.2023 gilt für das Jahr 2022.
Nach dem Jahressteuergesetz 2020 ist ab dem 1. Januar 2021 für Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bis zur Höhe von 300 EUR ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich (bisher 200 EUR). Als Spendenbescheinigung gilt der Zahlungsbeleg oder der Kontoauszug.