Verhaltensregeln der Dharmalehrer und –lehrerinnen

Ein Beitrag von Redaktion BUDDHISMUS aktuell veröffentlicht in der Ausgabe 2014/1 Wertschätzung unter der Rubrik Buddhismus Heute.

Diese Regeln werden von den buddhistischen Zentren Spirit Rock, Gaia House, IMS, Beatenberg und verwandten lokalen Zentren als verbindlich betrachtet. Wir veröffentlichen sie als Inspiration für Gemeinschaften, über ethische Richtlinien in den eigenen Reihen miteinander ins Gespräch und dann vielleicht auch zu Vereinbarungen zu kommen.

Als buddhistische Lehrer und Lehrerinnen erkennen wir an, dass das Fundament eines spirituellen Lebens aus einem achtsamen und mitfühlenden Umgang mit dem Leben besteht. Wir anerkennen, dass wir, mangels klösterlicher Regeln und asiatischer Sitten, klare ethische Richtlinien brauchen, die unserer westlichen Kultur entsprechen. Im Einklang mit diesem Verständnis und für unser eigenes Wohl, wie auch das der Gemeinschaft als Ganzes, erklären wir Laienlehrer und Laienlehrerinnen uns damit einverstanden, folgende fünf ethische Richtlinien zu befolgen. Wir haben diese so erweitert, dass sie unserer besonderen Rolle als Dharmalehrer und Dharmalehrerinnen innerhalb unserer besonderen kulturellen Situation gerecht werden.

1) Wir erklären uns bereit, von Töten abzusehen.

Wir anerkennen die Verbundenheit aller Wesen und respektieren alles, was lebt. Wir vertiefen unser Verständnis davon, wie wir in all unseren Handlungen Töten und Verletzen vermeiden können. Wir versuchen, die Tragweite dieser Regel in solch schwierigen Bereichen wie Abtreibung, Euthanasie und dem Einschläfern von Haustieren zu ergründen. Während einige von uns eine vegetarische Lebensweise befürworten und andere nicht, verpflichten wir uns alle dazu, dieser Regel im Geiste der Wertschätzung allen Lebens zu folgen.

2) Wir erklären uns bereit, von Stehlen abzusehen.

Wir erklären uns bereit, nicht zu nehmen, was uns nicht gehört und den Besitz anderer zu respektieren. Wir erklären uns dazu bereit, Bewusstsein für ein respektvolles und ökologisches Nutzen der natürlichen Ressourcen zu entwickeln. Wir erklären uns bereit, ehrlich im Umgang mit Geld zu sein und Geld, das für Dharmaprojekte gespendet wurde, nicht zu veruntreuen. Wir erklären uns bereit, die Lehre zu teilen, ohne Schüler oder Schülerinnen aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse zu bevorzugen.

3) Wir erklären uns bereit, von unrechter Sprache abzusehen.

Wir erklären uns bereit, zu sagen, was wahr und hilfreich ist, und vom Klatschen in unserer Gemeinschaft abzusehen. Wir erklären uns bereit, sowohl bewusste und klare Kommunikation zu kultivieren als auch die Qualitäten von liebevoller Güte und von Wahrhaftigkeit als die Grundlage unserer Rede.

4) Wir erklären uns bereit, von verletzendem sexuellen Verhalten abzusehen.

Wir erklären uns bereit, zu vermeiden, durch unser sexuelles Verhalten Leiden zu verursachen, und sehen von sexueller Ausbeutung und Ehebruch ab. Lehrer und Lehrerinnen, die das Versprechen einer zölibatären Lebensweise abgelegt haben, werden gemäß dieses Versprechens leben. Verheiratete Lehrer und Lehrerinnen respektieren ihre Gelübde und sehen von Ehebruch ab. Alle Lehrer und Lehrerinnen verpflichten sich dazu, ihre Lehrerrolle nicht dafür zu nutzen, um mittels ihrer Autorität und Position eine sexuelle Beziehung mit einem Schüler oder einer Schülerin einzugehen.

Weil in unserer Gemeinschaft mehrere alleinstehende Lehrer und Lehrerinnen Partnerschaften und Ehen mit ehemaligen Schülern oder Schülerinnen entwickelt haben, erkennen wir an, dass derart gesunde Beziehungen möglich sind, aber dass große Sorgfalt und Sensibilität vonnöten sind. Wir stimmen zu, dass in einem solchen Fall folgende Richtlinien entscheidend sind:

a) Eine sexuelle Beziehung zwischen einem Lehrer oder einer Lehrerin und einem Schüler oder einer Schülerin ist niemals angebracht.

b) Während Retreats und formaler Lehre ist jegliche Anspielung auf eine zukünftige romantische oder sexuelle Schüler- Innen-LehrerInnen-Beziehung nicht angebracht.

c) Falls sich über einen längeren Zeitraum hinweg ein Interesse zwischen einem/einer unverheirateten LehrerIn und SchülerIn entwickelt, muss die Schüler-Lehrer-Beziehung klar und bewusst aufgelöst werden, bevor eine Entwicklung in Richtung einer romantischen Beziehung stattfindet. Eine Annäherung an eine solche Beziehung muss mit Zurückhaltung und Sensibilität erfolgen und sollte in keinem Fall direkt nach einem Retreat stattfinden. Es sollte eine Periode von mindestens drei Monaten zwischen der letzten formalen Lehrsituation liegen und beiderseits ein klares Verständnis darüber vorliegen, dass die SchülerIn-LehrerIn-Beziehung ein Ende genommen hat. Dies muss mit der bewussten Verpflichtung gekoppelt sein, eine Beziehung eingehen zu wollen, die keiner Seite Schaden bringt.

5) Wir erklären uns bereit, vom Konsum berauschender Substanzen abzusehen, die zu Achtlosigkeit und Verlust von Achtsamkeit führen.

Es ist offensichtlich, dass der Missbrauch von Drogen großes Leid verursacht. Wir stimmen zu, dass der Gebrauch jeglicher Drogen während Retreats oder auf dem Retreat-Gelände unterbleiben sollte. Wir erklären uns bereit, jederzeit vom Missbrauch von Drogen abzusehen. Wir stimmen zu, dass falls ein Lehrer oder eine Lehrerin ein Drogen- oder Alkoholproblem haben sollte, die Gemeinschaft darüber informiert werden soll.

Überarbeitet und erweitert 1999 in Spirit Rock, überarbeitet 2001 im Meditationszentrum Beatenberg