Erweiterung der Klage gegen den 17. Karmapa zugelassen
31. Mai 2022
Der Oberste Gerichtshof des kanadischen Bundesstaats Britisch-Kolumbien hat im Frühjahr 2021 der ehemaligen Nonne in Ausbildung, Vikki Hui Xin Han, das Recht zugesprochen, ihre Klage gegen den 17. Karmapa Ogyen Trinley Dorje um die Forderung nach Ehegattenunterhalt zu erweitern. Erst daraufhin hatten buddhistische und andere Medien berichtet.
Die ursprüngliche Klage geht zurück auf den Juli 2019. Da hatte Frau Han ein familienrechtliches Verfahren angestrengt, um einen Vaterschaftstest und Kindesunterhalt durchzusetzen, so ist es unter Punkt 25 des öffentlich einsehbaren Gerichtsdokuments nachzulesen. Als Termin für die Verhandlung ist der 11. April 2022 festgesetzt worden.
Zum Hintergrund: Der Karmapa ist das Oberhaupt der 900 Jahre alten Karma-Kagyü-Linie des tibetischen Buddhismus und einer seiner prominentesten Vertreter. Seine Heiligkeit, der 17. Gyalwang Karmapa, Ogyen Trinley Dorje – so die offizielle Bezeichnung – teilt sich den Anspruch auf diesen Titel mit Trinley Thaye Dorje, der von einem anderen Teil der Karma-Kagyü-Sangha als 17. Karmapa inthronisiert worden ist.
Die Karmapas sind hohe buddhistische Lehrer, aber nicht notwendigerweise zölibatär lebende Mönche. Aus der Vergangenheit gibt es Beispiele verheirateter Karmapas, und auch Trinley Thaye Dorje hat vor einigen Jahren geheiratet und ein Kind bekommen. Ogyen Trinley Dorje dagegen, der Wunschkandidat des Dalai Lama und dessen möglicher Nachfolger als spirituelle Führungsfigur der Tibeter, hat im Juli 2002 seine Novizenordination vom Dalai Lama erhalten und lebt seither im Zölibat.
Laut Punkt 3 des Gerichtsdokuments gibt die Klägerin Vikki Hui Xin Han an, dass sie im Jahr 2017 als Nonne in Ausbildung zölibatär gelebt habe und sie durch nicht einvernehmlichen Sex mit dem Karmapa schwanger geworden sei. Bei einem privaten Treffen habe sie den Karmapa über die Schwangerschaft informiert. Obwohl dieser die Vaterschaft bestritten habe, habe er ihr seine E-Mail-Adresse und Handynummer gegeben. Ein intensiver Online-Kontakt habe dann zu einem eheähnlichen Verhältnis geführt.
Unter Punkt 4 des Gerichtsdokuments ist nachzulesen, dass der Karmapa bestreitet, ein romantisches Verhältnis mit Frau Han gehabt zu haben. Er habe ihr aber zum Wohl des Kindes, welches nach Aussagen von Frau Han seine Tochter sein solle, emotionale und finanzielle Unterstützung geleistet.
Laut Punkt 18 des Gerichtsdokuments gibt Frau Han an, im Jahr 2018 über Dritte 350 000 Kanadische Dollar für die Entbindung und die Versorgung des Kindes während des ersten Lebensjahres sowie 420 000 Dollar für einen Ehering und den Kauf eines Hauses für sie und ihr Kind erhalten zu haben.
BUDDHISMUS aktuell hat die Karma-Kagyü-Gemeinschaft Deutschland e. V. um ihre Stellungnahme zu diesen Vorfällen gebeten. Der Vorstand der Gemeinschaft erklärte, zurzeit stehe lediglich fest, dass ein kanadisches Gericht die Klage von Vikki Hui Xin Han auf Kindes- und Ehegattinnenunterhalt angenommen habe. Zivilrechtlich bewiesen sei vor Gericht bislang keiner der Vorwürfe. Was die behauptete Geldzahlung über Dritte angehe, müsse erst noch bewiesen werden, dass sie tatsächlich von S. H. dem Karmapa veranlasst worden sei. „Dass eine ‚eheähnliche Beziehung‘ vorlag, obwohl Vikki Han, nach eigener Aussage, Karmapa nur 4 x persönlich getroffen hat, davon zweimal in einem öffentlichen Rahmen, soll vor allem durch zahlreiche Textbotschaften belegt werden. Wir geben zu bedenken, dass es mittlerweile leicht möglich ist, Screenshots, Chatverläufe, Tonaufnahmen etc. zu ‚faken‘ – und zwar so effektiv, dass das nicht erkannt werden kann“, so die Karma Kagyü Gemeinschaft Deutschland. Sie hoffe zum Wohle aller Beteiligten auf eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts und vertraue darauf, dass die Wahrheit sich zeigen werde.
Kirsten Schulte
LINKS
Buddhistdoor
https://www.buddhistdoor.net/news/karmapa-sued-for-spousal-support-by-woman-who-claims-marriage-like-relationship/, 24. Mai 2021
Tricycle
https://tricycle.org/trikedaily/karmapa-lawsuit/, 28. Mai 2021
Gerichtsdokument
https://www.bccourts.ca/jdb-txt/sc/21/09/2021BCSC0939cor1.htm